Kosten
Privatversicherte/ Beihilfeberechtigte
In der Regel übernehmen private Kassen und Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeut*innen. Den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen und Antragsformalitäten hängen von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag ab. Es ist daher notwendig, dass Sie sich vorab mit ihrer Versicherung oder Beihilfestelle in Verbindung setzen um diese zu erfragen. Die Kosten sind an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) orientiert. Eine ausführliche Liste erhalten Sie in der ersten Sitzung.
Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Psychotherapie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung transparent und einheitlich auf Grundlage der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Gerne informiere ich Sie im Vorfeld über die voraussichtlichen Kosten und den Ablauf.
Psychologische
Beratung
Bitte beachten Sie, dass Psychologische Beratung keine Leistung der Krankenkassen/Beihilfe ist und daher nicht übernommen wird. Sie findet auf Selbstzahlerbasis statt. Umfang, Frequenz und Honorar besprechen wir gemeinsam und vereinbaren diese transparent und individuell, sodass Sie von Anfang an Klarheit über den Rahmen haben.